Extrakorporale Stoßwellentherapie in der Orthopädie …

Stoßwellen sind kurze mechanische Schallimpulse „ESWT“. Fokussierte hochenergetische Stoßwellen werden auch zur Zertrümmerung von Nierensteinen eingesetzt.

In der Orthopädie stellte man fest, dass  Pseudarthrosen durch die Behandlung mit Stoßwellen erheblich schneller oder überhaupt erst zur Ausheilung gebracht werden konnten. Die ESWT bei der Behandlung der Pseudarthrose gehört zum medizinischen Standard und ist in der Lage, in vielen Fällen eine operative Therapie zu ersetzen.

Stoßwellentherapie ist unbedingt indiziert bei…

  • Kalkherde im Schulterbereich (Bursitis/Tendinosis calcarea) mit schmerzhafter Entzündung der Schultergelenkskapsel
  • Tennisellenbogen, Golferellenbogen (Epicondylitis humeri radialis bzw. ulnaris)
  • Fersensporn oder Fersenbeinsporn (Fasciitis plantaris) helfen Einlagen oder Schuhzurichtungen nicht, bleibt eine entzündungshemmende Therapie ohne Erfolg, hilft meist die Stoßwellentherapie.
  • Achillessehnen Beschwerden (Achillodynie), ein sehr schmerzhafter Reizzustand am Ansatz der Achillessehne am Fersenbein oder in der Sehne selbst. Oft geht die Sehnenentzündung mit lokalen Kalkeinlagerungen oder spornartigen Ausziehungen des Fersenbeins einher.
  • Hüftschmerzen durch Reizungen der Sehnen oder des Schleimbeutels der Hüfte (Bursitis trochanterica)
  • Pseudarthrose, Falschgelenk-Bildung, meist nach Unfällen, oder nach Operationen als Folge von vernachlässigter Ruhigstellung und inkongruenter Knochenheilung.
  • Muskelhartspann (Myogelosen), „Triggerpunkt“ oder „myofasciales Schmerzsyndrom“.

Die Durchführung der ESWT

Die Stoßwellenbehandlung erfolgt, nachdem man den betroffenen Bezirk durch Palpation, Ultraschall, Röntgen oder klinische Untersuchung genau geortet hat. Im Allgemeinen sind ca. 3 bis 4 Behandlungen im Abstand von je 1 Woche erforderlich.  Die Behandlung von Triggerpunkten bzw. Myogelosen erfordert meist eine häufigere Anwendung.

Stoßwellentherapie und ihre Kosten

Die Abrechnung bei privatversicherten Patienten erfolgt entsprechend der privatärztlichen Gebührenordnung GOÄ in Kooperation mit einem Facharzt für Orthopädie.  Auch die Art des verwendeten Gerätes ist für die Höhe der Liquidation entscheidend. Wir verwenden ein Storz medical  Hochleistungs-Stoßwellengerät.

Privatversicherungen sollten in der Regel die Kosten für die Behandlungen übernehmen. Hierzu sind die Privatversicherer in einem in ähnlicher Sache ergangenen Urteil des BGH (Bundesgerichtshofes) ausdrücklich verpflichtet worden

(AZ: IV ZR 278/01 vom 12.3.03).

Beamtenkrankenkassen bzw. Beihilfestellen tragen in vielen Fällen, insbesondere bei der Schulterverkalkung, bei der Pseudoarthrose  und bei der Fasciitis plantaris (Fersensporn), die Kosten für die Stoßwellenbehandlung.

Fragen Sie einfach bei Ihrer Kasse nach. Eine entsprechende Begründung, bzgl. der Notwendigkeit der Stoßwellenbehandlung erhalten Sie selbstverständlich von uns.

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